Die französische Praktikumsvereinbarung (Convention de Stage)
Wir erhalten sehr viele Fragen bezüglich der „Convention de stage“, der französischen Praktikumsvereinbarung, und möchten deshalb im Folgenden einige Antworten auf Eure Fragen geben.
...und zur rechtlicher Stellung von Praktikanten in Frankreich
Im französischen Recht können nur Studenten oder Auszubildende, die an einer Universität oder Berufsschule eingeschrieben sind oder sich in einer speziellen Ausbildung der Sekundarstufe befinden, den rechtlichen Status einer Praktikantin oder eines Praktikanten erhalten. Das Dekret 412-6 in Verbindung mit dem Artikel 412-8 des Code de la Sécurité Sociale legt fest, dass ein Praktikum im Curriculum der Ausbildung oder des Studiums vorgesehen oder zumindest empfohlen sein muss und ausschließlich der praktischen Umsetzung der erworbenen theoretischen Kenntnisse außerhalb der Ausbildungseinrichtung dienen darf. Außerdem muss ein Praktikum mit 30% des SMIC, dem gesetzlichen Mindestlohn, vergütet werden, wenn es länger als drei Monate dauert. Der Praktikant bleibt während des Praktikums Student oder Schüler der Ausbildungseinrichtung, wird von einer Lehrkraft betreut, muss aber den internen Regelungen und Anweisungen des empfangenden Unternehmens Folge leisten und unterliegt der Schweigepflicht über interne Angelegenheiten des Unternehmens. In diesem Sinne muss auch die Convention de Stage, also der Praktikums- oder Betreuungsvertrag zwischen Unternehmen, Universität bzw. Ausbildungszentrum und Praktikanten geschlossen werden. Durch ihn bleibt der Praktikant bei der ausbildenden Einrichtung versichert. Jedes Praktikum, das freiwillig und ohne unbedingtem Zusammenhang zur Ausbildung unternommen wird, entspricht nicht mehr der Definition eines „stage conventionné“.
Für ausländische Praktikanten in Frankreich gilt, dass auch diese den oben genannten Bedingungen entsprechen müssen und ebenfalls eine „Convention de Stage“ benötigen, die von ihrer Heimatuniversität, Schule oder Ausbildungseinrichtung unterschrieben werden muss.
In allen anderen Fällen ist ein regulärer Arbeitsvertrag, entweder ein CDD (befristeter Arbeitsvertrag) oder ein Saisonarbeitsvertrag, nötig. Die Bereiche, in denen ein Saisonarbeitsvertrag möglich ist, werden im Artikel 124-2-1 in Verbindung mit dem Dekret 124-2 des Code du travail festgelegt und umfassen die Gastronomie, Hotellerie, den Tourismus im Allgemeinen, die Land- und Forstwirtschaft, Festivals und Kulturereignisse, Kinoproduktionen und wissenschaftliche Projekte. Diese Bereiche sind auch möglich für einen CDD, wie das Dekret 121-2 festlegt. Das Dekret 121-1 definiert eindeutig, dass ein CDD nötig ist für Ausländer, die nach Frankreich kommen, um ihre berufliche Ausbildung zu ergänzen. Dies wäre folglich für junge Gesellen oder bereits berufstätige Jugendliche der Fall. Inwiefern auch Abiturienten unter dieses Dekret fallen, bleibt noch zu klären. In diesen Fällen müssen die Jugendlichen also ordnungsgemäß angestellt werden und dürften nicht als Praktikanten betrachtet werden. Laut Artikel 124-1 des Code du travail ist jede andere Form der Beschäftigung gesetzeswidrig.
Im Artikel 211-1 des Code du travail wird auch die Möglichkeit eines Betriebspraktikums für Schüler erwähnt, dies ist aber nur während der letzten beiden Jahre der Schulpflicht möglich, also während des collèges in der quatrième oder troisième. Die Schüler haben dort ungefähr das Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Für diese Betriebspraktika ist ebenfalls eine Convention zwischen der Schule und dem Betrieb notwendig. Im selben Gesetz wird die Möglichkeit von Ferienarbeit für Schüler ab dem 14. Lebensjahr unter Berücksichtigung bestimmter Richtlinien erlaubt.
Quellen:
www.legifrance.gouv.fr
www.univ-mlv.fr/relations_entreprises/stages_emploi/guide2.htm
www.sigu7.jussieu.fr/UNIVENT/ueguidstag.htm#a1
Die deutschen Praktikanten müssen also von der heimischen Bildungseinrichtung eine unterschriebene Praktikumsvereinbarung Unternehmen bzw. der Organisation in Frankreich vorlegen. Es sei denn das Unternehmen in Frankreich gibt sich mit einer „convention bipartite“ ab. Ein Modell für ein solches Abkommen befindet sich in der Rubrik Service.